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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Römermann Consulting GmbH

(Bereich Webservices)




Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Einbeziehung und Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienste des Auftragnehmers.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenste-hende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Der Auftragnehmer kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungen, gilt die Änderung als genehmigt.
1.4 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten seitens des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Auftragnehmers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Auftraggebers.
1.5 Der Auftraggeber hat in seinen POP3-E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen.

2. Widerrufsbelehrung
2.1 Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt das gesetzliche Widerrufsrecht: Verbraucher können Ihre Vertragserklärung (Annahme des Vertrages) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Römermann Consulting GmbH
Georgsplatz 9
30159 Hannover
Fax: 0511/32 66 01
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

2.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

2.3 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung

2.4 Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden kann und/oder er/sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.
3.2 Der Auftragnehmer stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung bereit. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Auftraggeber die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Auftragnehmer hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
3.3 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer seine Dienste sperren, sofern dies angemessen erscheint.
3.5 Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder vom Vertrag zurück treten. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Auftragnehmer liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebern beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.6 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von € 10,00 erheben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

4. Haftung des Auftragnehmers
4.1 Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Verletzt der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den der Auftragnehmer bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Als vorhersehbare Schadenshöhe gilt für den einzelnen Schaden die dreifache Vertragssumme.
4.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

5. Vertraulichkeit
5.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über die der Vertragsbeziehung zu Grunde liegenden Informationen, soweit diese nicht bereits öffentlich sind.
5.2 Sämtliche Unterlagen oder Gegenstände oder Daten, die von der Gegenseite überlassen werden, sind entsprechend vertraulich zu behandeln und dürfen nur zu Vertragszwecken vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind der anderen Seite zurückzugeben und Kopien zu vernichten, sobald sie für die Vertragsdurchführung nicht mehr benötigt werden oder der Vertrag erfüllt oder sonst beendet ist. Dieselben Pflichten gelten für Mitarbeiter und sonst eingeschaltete Dritte.
5.3 Ausgenommen von der Reglung des Ziff. 5 Abs. 1 ist die Nennung des Auftraggebers als Referenz. Die Nennung als Referenz erfolgt ohne Angaben darüber, welche Tätigkeiten der Auftraggeber vom Auftragnehmer hat ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber der Nennung als Referenz nicht zustimmt, kann er im Zuge der Auftragsvergabe widersprechen.

6. Datenspeicherung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, das Inhalte des Auftrages und im Rahmen des Auftrages erstellte Leistungen vom Auftragnehmer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten, sofern es die Erfüllung des Auftrage nicht voraussetzt.

7 Materialien
7.1 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt sechs Monate nach schriftlicher Aufforderung zur Abholung der Unterlagen / Datenträger, im Übrigen drei Jahre bei Unterlagen, an denen ein Zurückbehaltungsrecht besteht, im übrigen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7.2 Bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen hat der Auftragnehmer an den überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

Abschnitt II: Sonderregeln für Webdesign

8. Vertragsgegenstand
8.1 Gegenstand des Webdesign-Vertrages ist die Erstellung von Internetseiten zum Zwecke der Werbung und Information über Geschichte, Leistungen und Angebote des Unternehmens des Auftraggebers (Internetauftritt), insbesondere der Entwurf und die Realisierung hinsichtlich Inhalte, Layout und Programmierung (Webdesign).
8.2 Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Konzeption schrittweise den Internetauftritt. Vor der Realisierung liefert er einen Entwurf, der die grafische visuelle Grundgestaltung und die Navigationsstruktur zeigt und der daneben eine Beispielsanwendung mit einigen zentralen Seiten und einer Verlinkung beinhaltet. Der Auftragnehmer ist zu Nacharbeiten an einem Entwurf nicht verpflichtet.
8.3 Vor der Realisierung bedarf es der Freigabe eines Entwurfes durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zu einer Freigabe nicht verpflichtet. Erfolgt keine Freigabe, erhält der Auftragnehmer eine Abgeltungszahlung in Höhe von 25% zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für seine Entwurfsleistung. Wird kein vollständiger Entwurf erbracht, ist die Pauschale angemessen, um bis zur Hälfte zu kürzen. Im Fall der Zahlung der vollen Abgeltungssumme erhält der Auftraggeber die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Entwurfsleistungen entsprechend den nachstehenden Regelungen dieses Vertrages.
8.4 Der Auftraggeber wird das Entwurfskonzept innerhalb von drei Wochen bestätigen oder Änderungen anweisen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Kündigung, wenn sechs Wochen nach Vorlage seines Entwurfkonzeptes eine bestätigte Fassung nicht erreicht worden ist.
8.5 Nach Bestätigung des Entwurfkonzeptes und Übergabe der zu integrierenden Inhalte durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer die Endversion innerhalb von 2 Wochen erstellen.
8.6 Die Möglichkeiten der Aktualisierung und Pflege des Internetauftritts durch den Auftragnehmer sind über ein Content Management System (CMS) zu regeln.
8.7 Die Endversion wird optimiert auf folgende Browsertypen:
a. Internet Explorer ab Version 7
b. Mozilla Firefox
c. Opera
8.8 Bilddateien und Animationen sind so abzuspeichern, dass sie mit den oben genannten Web Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung, insbesondere stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Konzept für die Struktur der Website zur Verfügung. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggebern zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
9.2 Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
9.3 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte in Digitaler Form als Datei oder Druckseiten in einer sich zur Digitalisierung eignenden Form zur Verfügung.
9.4 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Titel (titles) der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte (Keywords) und jeweils eine Beschreibung (description) der einzelnen Webseiten zur Verfügung, damit Titels, Keywords und description mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-Seite integriert werden können.
9.5 Der Auftraggeber stellt die zu integrierenden Inhalte dem Auftragnehmer bis zum Beginn der Erstellungsphase zur Verfügung, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
9.6 Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftraggeber in elektronisch verwertbarer Form. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
9.7 Nach Erstellung einer Basisversion (Entwurf) der Webseite durch den Auftragnehmer, die den vertraglichen Anforderungen der Bestimmungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freizugeben.

10. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
10.1 Sofern an den Leistungen des Auftragnehmers Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, räumt der Auftragnehmers die zeitlich unbegrenzte und auf den gesamten deutschen Sprachraum erstreckte Nutzung für sämtliche Zwecke der werblichen Kommunikation ein. Diese Rechte werden jeweils mit vollständiger Bezahlung der Vergütung vom Auftraggeber erworben.
10.2 Der Auftragnehmer wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urheberrechtsnachweis anzubringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
10.3 Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
10.4 Sofern Entwicklungsleistungen des Auftragnehmers für weitere Länder adaptiert werden, erhält der Auftragnehmer dafür ein gesondertes Honorar, das von Fall zu Fall im Voraus zu vereinbaren ist.
10.5 Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er deren Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang an den Auftraggeber übertragen.
10.6 Sofern nach der Auftragsbeschreibung der Erwerb von Kreativleistungen Dritter vorgesehen oder unumgänglich ist, wird der Auftragnehmer die erforderlichen Rechte erwerben und die Lizenzgebühren als Fremdkosten belasten. Widerspricht der Auftraggeber dem Rechteerwerb, wird der Auftragnehmer die Rechte nicht erwerben und den Auftraggeber darauf hinweisen, welcher Teil des Auftrages damit unausführbar geworden ist.
10.7 Arbeitsmittel wie Datenträger, Entwurfsmaterialien usw. bleiben jeweils im Eigentum des Auftragnehmers.
10.8 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den zur Verfügung gestellten eigenen und fremden Software, Programmen oder Skripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Auftraggeber wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
10.9 Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
10.10 Bei LivePages berechtigt die Lizenz nur zur Nutzung im Rahmen des Internet-Paketes, mit dem LivePages bestellt wurde. Eine Nutzung der LivePages-Software und der LivePages-Materialien für andere Internet-Präsenzen der Auftraggeber ist ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind mehrere Domains eines Auftraggebern, die auf den gleichen Inhalt oder Unterbereiche eines Inhalts verweisen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Internet-Präsenz, auf der LivePages lizenzwidrig genutzt wird, oder das Projekt, für das LivePages lizenzwidrig genutzt wird, bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit zu sperren.

11. Freistellung
Der Auftragnehmer ist weder presserechtlich noch urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte die Auftragnehmer durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmer von der Haftung frei. Die Frist zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr ab Fertigstellung der Webseite.

12. Abnahme
12.1 Nach Fertigstellung der Website ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem oder den Auftraggebern die Webseite sowohl auf einem geeigneten Datenträger als auch auf einem vom Auftraggebern benannten Server zugänglich zu machen.
12.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Webseite den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform zu erklären.
12.3 Während der Fertigstellungsphase ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Webseite zur Teilnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Webseite den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
12.4 Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Auftragnehmer nicht verbindlich, sofern er aus den Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber allein oder überwiegend zu vertreten hat.

Abschnitt III: Sonderregeln für Webhosting

13. Leistungspflichten des Auftragnehmers
13.1 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz für die Speicherung einer Webseite des Kunden (Host Providing) sowie die Einstellung der Webseite des Kunden in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.
13.2 Der Auftragnehmer kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
13.3 Die Verfügbarkeit des Servers des Auftragnehmers und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihm erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag des Auftragnehmers handeln, vom Auftragnehmer nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Auftraggeber genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Auftragnehmers) Einfluss auf die Leistungen des Auftragnehmers haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung.
13.4 Der Auftragnehmer kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und für den Auftraggeber zumutbar ist.
13.5 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Auftragnehmer vor, die dem Auftraggebern zugewiesene IP-Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Soweit erforderlich und zumutbar, wirkt der Auftraggeber bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
13.6 Soweit nicht ausdrücklich mit den Auftraggebern schriftlich vereinbart, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggebern keine kostenlose technische Unterstützung. Der Auftragnehmer leistet keinen direkten Support für Auftraggeber des Auftraggebers, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

14. Domains
14.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Auftragnehmer im Verhältnis zwischen dem Auftraggebern und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Auftragnehmer hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
14.2 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
14.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Auftraggeber den Rückekwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen des Auftragnehmers über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und dem Auftragnehmer das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Auftraggebern einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Auftraggebern nicht unbillig beeinträchtigt.
14.4 Sofern der Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Auftraggebern und der jeweiligen Vergabestelle zu Stande, der Auftragnehmer wird nur als Vertreter des Auftraggebers tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
14.5 Sollte der Auftraggeber von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Auftragnehmer hiervon unverzüglich unterrichten. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Auftraggebers auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Auftraggeber nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.

15. Pflichten des Auftraggebers
15.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
15.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Auftragnehmers verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Auftragnehmer kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Auftraggeber die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Auftraggebern zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).
15.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die der Auftragnehmer zur Erbringung seiner Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Server-Systeme des Auftragnehmers beeinträchtigt werden.
15.4 Sofern das auf das Angebot des Auftraggebern entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggebern vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggebern den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
15.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die vom Auftragnehmer gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
  • unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
  • Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing);
  • Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
  • Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);
  • das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.
15.6 Sofern der Auftraggeber gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

16. Internet-Präsenzen
16.1 Der Auftraggeber darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/ oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Auftraggeber darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Auftraggeber durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 (in Worten: fünftausendeinhundert). Der Auftragnehmer ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
16.2 Die in Ziff. 16 Abs. 1 (Pornographie/Erotik) getroffene Regelung gilt nicht für Server, die dem Auftraggebern zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).

17. Gewährleistung
17.1 Beanstandungen an der Leistung des Auftragnehmers sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen in schriftlicher Form geltend zu machen, unter genauer Beschreibung, Nachvollziehbarkeit und Angabe des Mangels. Unterlässt der Auftraggeber dies, ist von einer Genehmigung der Leistung auszugehen.
17.2 Tritt in der Beratungsleistung ein Fehler auf, den der Auftragnehmer zu vertreten hat und der den Auftraggeber zur fristgemäßen oder fristlosen Kündigung berechtigen würde, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer unter Gewährung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, die bisherige Dienstleitsung zu korrigieren. Der Auftragnehmer kann eine Wiederholung der Korrekturleistung verlangen.

18. Datenschutz
18.1 Der Auftragnehmer weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Auftragnehmer während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Auftragnehmer auch zur Beratung seines Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
18.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Auftragnehmer wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
18.3 Der Auftragnehmer weist den Auftraggebern ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Auftragnehmer das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.

19. Zahlung
Der Auftragnehmer kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggebern in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

20. Kündigung
20.1 Sofern der Auftrag keine Zeitbegrenzung vorsieht, kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zu jedem Monatsletzen gekündigt werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigung beim jeweiligen Vertragspartner.
20.2 Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wich-tiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  • der Auftraggeber sein Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt;
  • über das Vermögen der anderen Vertragspartei Insolvenzantrag gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, es sei denn, eine Auswirkung auf die Vertragsbeziehung ist ausgeschlossen;
  • der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung 14 Tage nach erfolgter Mahnung nicht nachkommt;
  • der Auftraggeber trotz vorheriger Abmahnung einen schwerwiegenden Vertragsverstoß begeht.
20.3 Ist dem Auftragnehmer ein Auftrag erteilt worden und kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen.
20.4 Der Auftragnehmer braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was der Auftragnehmer durch anderweitige Verwendung seiner Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
20.5 Sofern der Auftraggeber seine Domain nicht spätes-tens zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Auftragnehmers gestellt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domain im Namen des Auftraggebers freizugeben oder die Domain nach DENIC Direktpreisliste künftig abzurechnen.
20.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Postschreiben.

Abschnitt IV: Schlussbestimmungen

21. Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich des diesen AGB zugrunde liegenden Vertrages ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent-lich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entsteht, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutsch-land unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

 
* monatlich. Die Zahlweise ist vierteljährlich im Voraus. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weitere jeweilige Mindestvertragslaufzeit – maximal jedoch um 12 Monate – wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt worden ist. Alle angegebenen Preise inklusive MwSt.

Für Domains gilt:
Die monatlichen Gebühren werden jährlich im Voraus berechnet und können bei vorzeitiger Kündigung nicht zurückerstattet werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sollte nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt worden sein. Für Änderungen an Domaindaten können zusätzliche Kosten entstehen.